Informationen für Einsatzstellen

 

Annerkennung neuer Einsatzstellen

Interessierte Einrichtungen können beim FÖJ-Ausschuss Schleswig-Holstein einen Antrag auf Anerkennung als FÖJ-Einsatzstelle stellen. Das Antragsverfahren läuft über einen der beiden zugelassenen FÖJ-Träger, den die betreffende Einrichtung selbst wählen kann. Der Träger berät bei der Antragstellung, die dann beim FÖJ-Ausschuss SH in einem förmlichen Verfahren erfolgt. Der FÖJ-Ausschuss beschließt außerdem alljährlich über die Besetzung der anerkannten Plätze.

Die Anerkennungskriterien für alle Einsatzstellen sind in der FÖJ-Konzeption des Landes S-H geregelt. U. a. gilt, dass:

  • der Antragsteller seit mindestens 3 Jahren in der Natur- und Umweltarbeit oder anderen Schwerpunktthemen der Bildung für nachhaltige Entwicklung mit konkretem Bezug zum Natur- und Umweltschutz aktiv sein müssen.
  • der Einsatz der/des FÖJ-TeilnehnerIn arbeitsmarktneutral erfolgen muss, d. h. keinen regulären Arbeitsplatz ersetzen darf.
  • die Arbeit der FÖJ-Teilnehmenden in FÖJ-Einsatzstellen uneigennützig für den Natur- und Umweltschutz sein muss oder für andere Schwerpunktthemen der nachhaltigen Entwicklung mit konkretem Bezug zum Natur- und Umweltschutz durchgeführt werden.
    Mit der Beschäftigung darf keinerlei Gewinnabsicht verbunden sein.
  • der Rechtsträger der Einsatzstelle seinen Sitz in Schleswig-Holstein haben muss oder mit Einrichtungen in Schleswig-Holstein schwerpunktmäßig tätig ist. Dieses gilt nicht für die Einsatzstellen im Ausland.

Alle Einsatzstellen (gemeinnützige, private und öffentliche) tragen folgende Kosten:

  • 50 % der Kosten einer Bahncard
  • Arbeitskleidung
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes

 

Es ist zwischen zwei Arten von Einsatzstellen zu unterscheiden:

A) Gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Plätze beantragen können, die vom Land Schleswig-Holstein bezuschusst werden. Aufgrund der begrenzten Fördermittel können allerdings nicht alle anerkannten Plätze auch jedes Jahr besetzt werden.

Antragsformular für gemeinnützige Organisationen

B) Private oder öffentliche Unternehmen, Kommunen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen sowie Institutionen und Forschungseinrichtungen mit Arbeitsfeldern im Natur- und Umweltschutz bzw. in anderen Bereichen der nachhaltigen Entwicklung mit deutlichem Bezug zu Natur und Umwelt. Diese übernehmen die Gesamtkosten für den FÖJ-Platz. Die Kosten betragen pro Jahrgang für ein zwölfmonatiges FÖJ: 9.196 € (ggfls. zzgl. 19 % Umsatzsteuer).

Antragsformular für private und öffentliche Organisationen