In Schleswig-Holstein beginnt das FÖJ am 1. August und dauert in der Regel 12 Monate.

Gesetzliche Regelungen zum FÖJ

  • Während des FÖJ bist du angestellt und musst dich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichern. Eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung sind in dieser Zeit nicht möglich.
  • Deine Eltern erhalten weiterhin Kindergeld, wenn deine Einkünfte im Kalenderjahr insgesamt 8.004 Euro nicht überschreiten*.
  • Falls Deine Eltern im öffentlichen Dienst* beschäftigt sind, ändert sich ihr Ortszuschlag nicht.
  • Nach einem einjährigen FÖJ hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld*.
  • Studienplatzzusagen, die vor dem Beginn einers FÖJ bestehen, bleiben für die Zeit nach dem FÖJ in der Regel erhalten.
  • Ein einjähriges FÖJ entspricht zwei Wartesemestern.
  • Einige Ausbildungsberufe und Hochschulen erkennen das FÖJ als Praktikum* an.
  • Für die Zeit des FÖJ bist Du durch die Seminare von einer Teilnahme an der Berufsschule* befreit.

*) bei Teilnehmenden aus dem Ausland gilt dies nicht in jedem Fall

Wichtig während des FÖJ

Antworten auf viele Fragen im Leben von FÖJler:innen findest du im FÖJ-ABC des FÖJ Wattenmeer.